Archiv der Kategorie: Aktuelles

Kundenbewertung einer beglaubigten Übersetzung

Lengua Translations hat eine neue Kundenmeinung einer deutschen Kundin zu beglaubigten Übersetzungen erhalten. Diesmal handelte es sich um beglaubigte Übersetzungen aus dem Serbischen ins Französische:

„Vielen Dank für die Ihre schnelle und freundliche Bearbeitung meiner Unterlagen!“

Weitere Kundenmeinungen

Kundenmeinung zu Übersetzung aus Australien

Aus Australien haben wir heute folgende Kundenmeinung zu beglaubigten Übersetzungen erhalten:

„Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe schon 2005 sehr positive Erfahrung mit Ihrem professionellen Übersetzungsservice gemacht und damals Dokumente vom Deutschen ins Englische uebersetzen lassen. Ich benoetige nun weitere Dokumente zur Beantragung eines Visums/permanente Aufenthaltsgenehmigung in Australien.“

Kundenmeinungen

Beglaubigte Übersetzungen: Weitere Rückmeldung einer Kundin

Heute haben wir folgende Rückmeldung einer Kundin aus Deutschland erhalten:

L.M. (beglaubigte Übersetzung eines Scheidungsurteils aus dem Spanischen ins Deutsche): “Ich habe die Übersetzung erhalten und bin sehr zufrieden.”

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Kundenmeinungen

Kundenmeinung aus der Schweiz zu beglaubigter Übersetzung

Erneute haben wir eine Rückmeldung eines Kunden erhalten:

F.H., Schweiz, beglaubigte Übersetzung einer Gerichtsurkunde (Einbürgerungszusicherung) aus dem Deutschen ins Englische: „SUPER! Vielen Dank für die rasche Erledigung sowie die jederzeit freundliche und optimale Information. Gerne werde ich Sie bei Gelegenheit wieder berücksichtigen und auch gerne weiter empfehlen.“

Der Beglaubigungsstempel

Kostenvoranschlag für beglaubigte Übersetzung hier gleich anfordern

Bei allen beglaubigten Übersetzungen ist neben dem offiziellen Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift des Übersetzers ein offizieller Beglaubigungsstempel zwingend erforderlich. Dieser muss ein bestimmtes Format besitzen und natürlich bestimmte Angaben enthalten, wie z.B. für welche Sprache der beeidigte/vereidigte/ermächtigte Übersetzer oder Dolmetscher öffentlich bestellt und allgemein beeidigt oder ermächtigt ist.

Außerdem muss der Übersetzer seine Adresse angeben.

Nicht auszuschließen sind Fälschungen des Stempels, um z.B. den Preis zu drücken. Hierbei handelt es sich jedoch dann um den Tatbestand der Urkundenfälschung, der mit Freiheitsstrafe bestraft werden kann. Alle öffentlich bestellten und allgemein beeidigten oder ermächtigten Übersetzer und Dolmetscher sind bei Amtsgerichten, Landesgerichten oder Oberlandesgerichten offiziell registriert und daher zweifelsfrei identifizierbar. Mitunter wird auch aus diesem Grunde eine Apostille angefordert, um die Unterschrift des Übersetzers noch einmal zu verifizieren.

Natürlich sind Sie bei Lengua Translations auf der sicheren Seite, denn wir arbeiten seit1993 ausschließlich seriös. Fordern Sie ein Angebot für Ihre beglaubigte Übersetzung an.

Beglaubigungsstempel

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