Der Beglaubigungsstempel

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Bei allen beglaubigten Übersetzungen ist neben dem offiziellen Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift des Übersetzers ein offizieller Beglaubigungsstempel zwingend erforderlich. Dieser muss ein bestimmtes Format besitzen und natürlich bestimmte Angaben enthalten, wie z.B. für welche Sprache der beeidigte/vereidigte/ermächtigte Übersetzer oder Dolmetscher öffentlich bestellt und allgemein beeidigt oder ermächtigt ist.

Außerdem muss der Übersetzer seine Adresse angeben.

Nicht auszuschließen sind Fälschungen des Stempels, um z.B. den Preis zu drücken. Hierbei handelt es sich jedoch dann um den Tatbestand der Urkundenfälschung, der mit Freiheitsstrafe bestraft werden kann. Alle öffentlich bestellten und allgemein beeidigten oder ermächtigten Übersetzer und Dolmetscher sind bei Amtsgerichten, Landesgerichten oder Oberlandesgerichten offiziell registriert und daher zweifelsfrei identifizierbar. Mitunter wird auch aus diesem Grunde eine Apostille angefordert, um die Unterschrift des Übersetzers noch einmal zu verifizieren.

Natürlich sind Sie bei Lengua Translations auf der sicheren Seite, denn wir arbeiten seit1993 ausschließlich seriös. Fordern Sie ein Angebot für Ihre beglaubigte Übersetzung an.

Beglaubigungsstempel

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