Der Beglaubigungsvermerk

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Wenn eine Übersetzung beglaubigt wird, erlangt sie Rechtsgültigkeit erst durch den offiziellen Beglaubigungsvermerk eines öffentlich bestellten und allgemein beeidigten (vereidigten) oder ermächtigten Übersetzers. Wer nicht öffentlich bestellt und allgemein beeidigt (in Österreich: beeidet) ist, darf keine beglaubigte Übersetzung anfertigen. Eine solche offizielle Übersetzung ist nicht nur in Deutschland und der EU, sondern weltweit gültig. Der amtlich anerkannte Übersetzer bestätigt mit diesem Vermerk am Ende der Übersetzung, dass er eine korrekte Übersetzung vom Original vorgenommen hat.

Hierzu sind bestimmte Formate üblich, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. An der Rechtsgültigkeit des Vermerks ändert das jedoch nichts. Allen Vermerken gemeinsam ist, dass dieser beglaubigende Eintrag am Ende der Übersetzung hinzugefügt wird und deutlich von der Übersetzung abgegrenzt wird.

Ebenso ist eine Überschrift zu Beginn der Übersetzung üblich, wie z.B.: „Beglaubigte Übersetzung aus der englischen Sprache“. Wichtig ist, dass sowohl diese Einleitung am Beginn der Übersetzung als auch der Beglaubigungsvermerk am Ende in der Sprache ausgefertigt werden, in welche übersetzt wurde, also in der Zielsprache. Demzufolge würde man eine beglaubigte Übersetzung ins Englische mit einer Einleitung wie „Certified translation into English“ beginnen.

Unter dem Vermerk bestätigt der Übersetzer mit seiner Unterschrift und seinem Stempel (für den es ebenfalls vorgeschriebene und übliche Formate gibt), dass die Übersetzung richtig ist und nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen wurde.

Beispiele für den Beglaubigungsvermerk aus Bayern:

Auf Deutsch: Als vom Präsidenten des Landgerichts Coburg öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer für die spanische Sprache bestätige ich: Vorstehende Übersetzung der mir im Original vorgelegten, in spanischer Sprache abgefassten Urkunde ist richtig und vollständig.

Untersiemau, 06.06.13 (Name, Unterschrift, offizieller Stempel)

Auf Spanisch: Yo, …, traductor de la lengua española, nombrado públicamente y jurado por el presidente de la audiencia provincial de Coburgo, certifico que la presente traducción del texto redactado en alemán, que he tenido a la vista, está en regla en todos los conceptos.

En Untersiemau, a 6 de junio de 2013.

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Beglaubigte Übersetzungen, weitere wichtige Informationen: http://www.lengua.com/Beglaubigte_Uebersetzungen.shtml