Handelsregisterauszug Deutsch–Englisch übersetzen | Lengua

Handelsregisterauszug Deutsch–Englisch übersetzen

Sie benötigen eine professionelle Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus dem Deutschen ins Englische – z. B. für Banken, Investoren, Ausschreibungen, Due Diligence, Tochtergesellschaften oder Geschäftspartner im Ausland?
Wir liefern eine präzise, formatgetreue Übersetzung und auf Wunsch auch beglaubigt.

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  • Lieferzeit: Standard innerhalb weniger Werktage (je nach Umfang); Express auf Anfrage.
  • Dateiformate: PDF/Scan, Foto, Word – wir übernehmen auch schwierige Layouts.
  • Vertraulichkeit: Selbstverständlich vertrauliche Behandlung Ihrer Unterlagen.


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Wann wird eine englische Handelsregisterübersetzung benötigt?

Die englische Übersetzung eines Handelsregisterauszugs ist besonders häufig erforderlich, wenn deutsche Unternehmensdaten im Ausland nachgewiesen werden müssen.
Typische Fälle sind Kontoeröffnungen, Legitimationsprüfungen (KYC), Vertragsverhandlungen, Gründungen von Niederlassungen/Tochtergesellschaften, Behördenvorgänge oder internationale Ausschreibungen.
Wichtig ist dabei, dass die Übersetzung inhaltlich exakt und terminologisch konsistent ist, damit keine Missverständnisse entstehen.

Worauf es bei Deutsch–Englisch wirklich ankommt

  • Rechts- und Registerterminologie: z. B. Rechtsform, Vertretungsregelungen, Gesellschafterangaben, Registergericht, HRB/HRA.
  • Format & Struktur: Nummern, Abschnitte, Tabellen und Stempel/Vermerke werden nachvollziehbar übertragen.
  • Lesbarkeit für ausländische Stellen: Fachbegriffe werden korrekt ins Englische übertragen (nicht „wörtlich“, sondern fachlich passend).
  • Option Beglaubigung: Falls eine Stelle eine beglaubigte Übersetzung verlangt, liefern wir diese auf Wunsch mit.
Tipp: Wenn Sie uns zusätzlich den Verwendungszweck nennen (z. B. „Bank in UK“, „Notar“, „Behörde“, „Investor“),
können wir die Übersetzung noch gezielter auf die Erwartungen der Empfänger abstimmen.

Beglaubigte Übersetzung: nötig oder nicht?

Viele Firmenkunden benötigen keine Beglaubigung – eine professionelle Fachübersetzung genügt häufig.
Einige Behörden, Notare oder Banken verlangen jedoch ausdrücklich eine beglaubigte Übersetzung.
Wenn Sie uns kurz mitteilen, wer der Empfänger ist, sagen wir Ihnen, ob Beglaubigung erfahrungsgemäß sinnvoll ist.

So läuft die Anfrage ab

  1. Sie senden uns den Handelsregisterauszug (PDF/Scan/Fotos reichen).
  2. Sie erhalten kurzfristig ein transparentes Preisangebot.
  3. Nach Freigabe liefern wir die Übersetzung im gewünschten Format – auf Wunsch beglaubigt.


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