Der Beglaubigungsstempel

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Bei allen beglaubigten Übersetzungen ist neben dem offiziellen Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift des Übersetzers ein offizieller Beglaubigungsstempel zwingend erforderlich. Dieser muss ein bestimmtes Format besitzen und natürlich bestimmte Angaben enthalten, wie z.B. für welche Sprache der beeidigte/vereidigte/ermächtigte Übersetzer oder Dolmetscher öffentlich bestellt und allgemein beeidigt oder ermächtigt ist.

Außerdem muss der Übersetzer seine Adresse angeben.

Nicht auszuschließen sind Fälschungen des Stempels, um z.B. den Preis zu drücken. Hierbei handelt es sich jedoch dann um den Tatbestand der Urkundenfälschung, der mit Freiheitsstrafe bestraft werden kann. Alle öffentlich bestellten und allgemein beeidigten oder ermächtigten Übersetzer und Dolmetscher sind bei Amtsgerichten, Landesgerichten oder Oberlandesgerichten offiziell registriert und daher zweifelsfrei identifizierbar. Mitunter wird auch aus diesem Grunde eine Apostille angefordert, um die Unterschrift des Übersetzers noch einmal zu verifizieren.

Natürlich sind Sie bei Lengua Translations auf der sicheren Seite, denn wir arbeiten seit1993 ausschließlich seriös. Fordern Sie ein Angebot für Ihre beglaubigte Übersetzung an.

Beglaubigungsstempel

Beglaubigungsstempel

Beglaubigte Übersetzung: Kundenfeedback

Ein weiteres Feedback einer zufriedenen Kundin aus Dänemark, die bei uns eine beglaubigte Übersetzung aus dem Englischen ins Spanische anfertigen lassen hat (1 Transkript/Zwischenzeugnis):

„And thank you for good service. I will send another document when I recieve it from my university.“

Der Beglaubigungsvermerk

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Wenn eine Übersetzung beglaubigt wird, erlangt sie Rechtsgültigkeit erst durch den offiziellen Beglaubigungsvermerk eines öffentlich bestellten und allgemein beeidigten (vereidigten) oder ermächtigten Übersetzers. Wer nicht öffentlich bestellt und allgemein beeidigt (in Österreich: beeidet) ist, darf keine beglaubigte Übersetzung anfertigen. Eine solche offizielle Übersetzung ist nicht nur in Deutschland und der EU, sondern weltweit gültig. Der amtlich anerkannte Übersetzer bestätigt mit diesem Vermerk am Ende der Übersetzung, dass er eine korrekte Übersetzung vom Original vorgenommen hat.

Hierzu sind bestimmte Formate üblich, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. An der Rechtsgültigkeit des Vermerks ändert das jedoch nichts. Allen Vermerken gemeinsam ist, dass dieser beglaubigende Eintrag am Ende der Übersetzung hinzugefügt wird und deutlich von der Übersetzung abgegrenzt wird.

Ebenso ist eine Überschrift zu Beginn der Übersetzung üblich, wie z.B.: „Beglaubigte Übersetzung aus der englischen Sprache“. Wichtig ist, dass sowohl diese Einleitung am Beginn der Übersetzung als auch der Beglaubigungsvermerk am Ende in der Sprache ausgefertigt werden, in welche übersetzt wurde, also in der Zielsprache. Demzufolge würde man eine beglaubigte Übersetzung ins Englische mit einer Einleitung wie „Certified translation into English“ beginnen.

Unter dem Vermerk bestätigt der Übersetzer mit seiner Unterschrift und seinem Stempel (für den es ebenfalls vorgeschriebene und übliche Formate gibt), dass die Übersetzung richtig ist und nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen wurde.

Beispiele für den Beglaubigungsvermerk aus Bayern:

Auf Deutsch: Als vom Präsidenten des Landgerichts Coburg öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer für die spanische Sprache bestätige ich: Vorstehende Übersetzung der mir im Original vorgelegten, in spanischer Sprache abgefassten Urkunde ist richtig und vollständig.

Untersiemau, 06.06.13 (Name, Unterschrift, offizieller Stempel)

Auf Spanisch: Yo, …, traductor de la lengua española, nombrado públicamente y jurado por el presidente de la audiencia provincial de Coburgo, certifico que la presente traducción del texto redactado en alemán, que he tenido a la vista, está en regla en todos los conceptos.

En Untersiemau, a 6 de junio de 2013.

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Beglaubigte Übersetzungen, weitere wichtige Informationen: http://www.lengua.com/Beglaubigte_Uebersetzungen.shtml

Wer darf Übersetzungen beglaubigen?

Eine beglaubigte Übersetzung darf in Deutschland nur von öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzern ausgeführt werden. In einigen Bundesländern wird hierfür die Bezeichnung „ermächtigter Übersetzer“ verwendet. In Österreich ist der Begriff „beeideter Übersetzer“ üblich. Diese offiziellen Übersetzungen werden amtlich anerkannt und sind weltweit gültig.

In anderen Ländern gelten andere Vorschriften für beglaubigte Übersetzungen oder es gibt sie in dieser Form nicht. Üblich sind auch der „sworn translator“ in manchen englischsprachigen Ländern oder der „Traductor certificado“ in Ländern mit Spanisch als Amtssprache. So gibt es auch in Spanien offizielle Übersetzer für amtliche Zwecke.

In den USA werden z.B. „notarized translations“ verwendet, dort ist es manchmal auch üblich, dass eine offizielle Übersetzung auf dem Briefpapier eines Übersetzungsbüros angefertigt wird, mit Unterschrift des Übersetzers und des Übersetzungsbüros und einem Vermerk, dass die Übersetzung nach besten Wissen und Gewissen anfertigt wurde.

In Deutschland gibt es strengere Vorschriften und definierte Beglaubigungsvermerke.

Beglaubigte Übersetzungen von Lengua Translations

Lengua Translations ist Spezialist für beglaubigte Übersetzungen. Das bayerische Übersetzungsbüro arbeitet hierfür mit Tausenden beeidigten, vereidigten oder ermächtigten Übersetzern in Deutschland, Europa und der ganzen Welt zusammen, die berechtigt sind, offiziell anerkannte Übersetzungen von Urkunden, Verträgen und Dokumenten aller Art auszuführen.